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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 06.11.2020
20 CS 20.2573 -

BayVGH gibt Eilantrag gegen Quarantäne­verlängerung in einem Einzelfall statt

Keine Quarantäne-Verlängerung für Schüler trotz Verweigerung eines Corona-Tests

Mit Beschluss vom 06.11.2020 hat der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) dem Eilantrag eines Schülers gegen die Verlängerung seiner häuslichen Quarantäne stattgegeben. Einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg hat er abgeändert.

Nachdem in der Schule des Antragstellers ein Coronafall aufgetreten war, wurde er als Kontaktperson der Kategorie I eingestuft. Das Gesundheitsamt ordnete daraufhin eine 14-tägige häusliche Quarantäne und die Durchführung eines Coronatests an. Da der Antragsteller sich nicht testen ließ und mitteilte, dass er sich nicht testen lassen wolle, verlängerte das Gesundheitsamt die Quarantäne um weitere zehn Tage. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag des Antragstellers gegen die Verlängerungsanordnung ab. Hiergegen richtete sich die Beschwerde zum BayVGH.

Ermessensabwägungen notwendig

Das VG betont in seiner Entscheidung, dass die Anordnung und auch die Verlängerung der häuslichen Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie I grundsätzlich auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gestützt werden können. Im konkreten Einzelfall lasse der Bescheid des Gesundheitsamtes allerdings die erforderlichen Ermessenserwägungen nicht erkennen und sei deshalb rechtswidrig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2020
Quelle: Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/aw)

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