wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20.09.2023
16a D 22.2292 -

Heimliche Aufnahmen einer minderjährigen Schülerin und Fotomontage auf Erwachsenen­pornografie durch Lehrer begründet Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Vorliegen eines schweren Dienstvergehens

Nimmt ein Lehrer heimlich Foto- und Videoaufnahmen einer minderjährigen Schülerin auf, wie sie nackt in ihrem Badezimmer ist, und fertigt er Fotomontagen an, in dem er ihr Gesicht auf Pornodarsteller anbringt, so begründet dies ein schweres Dienstvergehen, was seine Entlassung aus dem Dienstverhältnis nach sich ziehen kann. Dies hat der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 wurde vor dem Verwaltungsgericht Regensburg gegen einen Lehrer eine Disziplinarklage, mit dem Ziel ihn aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen, erhoben. Hintergrund dessen war, dass er von einer 11-jährigen Schülerin heimlich Foto- und Videoaufnahmen gemacht hat, auf denen sie oft nackt, aus der Dusche kommend, teilbekleidet oder auf der Toilette sitzend zu sehen war. Der Lehrer bewohnte das Nachbarhaus und konnte von seinem Dachfenster mithilfe einer 3 Meter langen Holzstange in das Dachfenster des Badezimmers hineinfilmen. Zudem modifizierte er Erwachsenenpornografie dahingehend, dass er das Gesicht der weiblichen Darstellerinnen durch das Gesicht der Schülerin ersetzte. Das Verwaltungsgericht gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Lehrers.

Ungeeignetheit für Lehrerberuf

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Ein Lehrer müsse in seiner Vorbildfunktion die verfassungsrechtlich geschützte Wertordnung glaubhaft vermitteln. Es bestehen keine Zweifel, dass die außerdienstliche Begehung einer Straftat nach § 201 a Abs. 1 Nr. 1 StGB, insbesondere wenn das Opfer minderjährig ist, mit dem Bildungsauftrag der Schule unvereinbar sei und dessen Erfüllung durch den Beamten zweifelhaft erscheinen lasse. Der Beklagte habe mit seinem Verhalten diejenigen Grenzen überschritten, die für einen dem Erziehungs- und Bildungsauftrag verpflichteten Lehrer gesetzt sind. Ihm falle ein erhebliches Dienstvergehen zur Last. Es indiziere einen Persönlichkeitsmangel, der das Vertrauen in diesen Lehrer erheblich beeinträchtigt. Der Beklagte sei für den Lehrerberuf ungeeignet.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2023
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerischer-VGH_16a-D-222292_Heimliche-Aufnahmen-einer-minderjaehrigen-Schuelerin-und-Fotomontage-auf-Erwachsenenpornografie-durch-Lehrer-begruendet-Entfernung-aus-dem~N33414

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33414 Dokument-Nr. 33414

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.