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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass zwei von der Regierung der Oberpfalz erteilte Ausnahmegenehmigungen für das Töten von Fischottern rechtswidrig waren.
Die Regierung der Oberpfalz hatte zur Abwehr von Schäden in der oberpfälzischen Teichwirtschaft im Rahmen eines Pilotprojekts mit mehreren Bescheiden gestattet, dass in den betroffenen Teichgebieten jeweils bis zu zwei Fischottermännchen lebend gefangen und getötet werden. Nach Klagen zweier Naturschutzverbände hat das Verwaltungsgericht Regensburg diese Ausnahmegenehmigungen vollumfänglich aufgehoben. Hiergegen wandte sich der beklagte Freistaat Bayern mit seiner Berufung. Da die Ausnahmegenehmigungen nur bis zum 31. Dezember 2021 galten, beantragten die Kläger im Berufungsverfahren wegen einer Wiederholungsgefahr, die Rechtswidrigkeit der Bescheide festzustellen.
Der BayVGH hat die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Regensburg im Ergebnis bestätigt und die Rechtswidrigkeit der die
Dieser
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2023
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32999
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