wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 06.06.2008
13 AS 08.689 -

Angemessenes Angebot bei Grunderwerb für Straßenbau

Enteignungsrecht: Unternehmensflurbereinigung für Straßenbau

Bei größeren Straßenbauvorhaben können die nötigen Grundstücksflächen auch durch eine Flurbereinigung erworben werden. Das verteilt die Last der Grundabgabe auf mehr Schultern und die Neuteinteilung der Grundstücke vermeidet nachhaltige Durchschneidungen. Auch in einem solchen Fall muss der Straßenbaulastträger dem Grundeigentümer ein „ angemessenes Angebot“ zum freihändigen Erwerb unterbreiten; es kommt nicht sogleich eine Enteignung in Betracht.

Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein Angebot auch dann angemessen, wenn es nur den Kaufpreis für das Grundstück selbst enthält, da sonstige Nebenschäden wie z.B. Durchschneidungen durch die Flurbereinigung gerade vermieden werden. Der Kaufpreis kann ausnahmsweise auch unter dem Niveau der Kaufpreissammlung liegen. Denn in solchen Fällen werden um das Vorhaben schnell zu verwirklichen nicht selten ungewöhnlich hohe Preise bezahlt. Dann spiegelt aber die Kaufpreissammlung nicht den maßgeblichen „im normalen Geschäftsverkehr“ erzielbaren Preis wieder.

der Leitsatz

Bei der Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung zur Umsetzung eines (isolierten) Straßenbebauungsplans hat die Flurbereinigungsbehörde das Vorliegen der Enteignungsvoraussetzungen nach den Vorgaben des für das Unternehmen geltenden Fachgesetzes zu prüfen. Diese Überprüfung unterliegt der Kontrolle durch das Flurbereinigungsgericht, wenn sie nicht – wie etwa bei der Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses – in einem anderen Verfahren erfolgt. § 88 Nr. 1 Satz 1, § 5 Abs.1 FlurbG, die in geeigneter Weise die Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer über das geplante Unternehmensflurbereinigungsverfahren und dessen besonderen Zweck einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten vorsehen, verlangen weder die Nichtöffentlichkeit der Aufklärungsversammlung noch die Möglichkeit der Diskussion von individuellen grundstücksbezogenen Detailfragen zum Verfahrensablauf.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Landesanwaltschaft Bayern

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerischer-VGH_13-AS-08689_Angemessenes-Angebot-bei-Grunderwerb-fuer-Strassenbau~N6491

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6491 Dokument-Nr. 6491

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.