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Neben dem Abruf eines so genannten erweiterten Führungszeugnisses über strafrechtliche Verurteilungen kann von Bewerbern nicht auch noch eine polizeiliche erweiterte Auskunft (so genannte Leumdungsauskunft) gefordert werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall forderte ein Stadtjugendamt von Bewerbern für die Erlaubnis zur
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält dies nicht für möglich. Wie den jetzt bekannt gewordenen Beschlussgründen zu entnehmen ist, sind die Jugendämter auf die Möglichkeit ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2013
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online
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