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Eine Tagespflegeperson, die Mitglied der Scientology Kirche Deutschland e. V. ist, darf vorerst ihre Erlaubnis zur Kindertagespflege behalten und weiterhin die Betreuung von Kindern übernehmen. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichthof.
Im dem zugrunde liegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Klägerin zunächst weiter in der Kinderbetreuung tätig sein darf, wenn sie die Personensorgeberechtigten der
Auf der Grundlage dieser Eilentscheidung haben die Beteiligten sich in der mündlichen Verhandlung geeinigt und den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Die Klägerin hat Auflagen des Jugendamtes akzeptiert, wonach sie verpflichtet ist, keine „scientologischen Methoden oder Techniken“ anzuwenden und auch keine solche Inhalte zu vermitteln, der Beklagten auf Anfrage Auskunft über ihre Erziehungsmethoden bei der Tagespflege zu erteilen und die Personensorgeberechtigten der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2010
Quelle: ra-online, Bayerischer VGH
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Dokument-Nr. 9672
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