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Wer auf dem Parkplatz eines Einkaufscenters eine Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,63 Promille begeht, ist gemäß § 13 Nr. 2 c) FeV zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verpflichtet. Denn in diesem Fall liegt das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr vor. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Dezember 2018 wurde ein Autofahrer dabei ertappt, wie er betrunken auf einem
Das Verwaltungsgericht Ansbach lehnte den Eilantrag ab. Der allgemein zugängliche
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Fahrerlaubnisbehörde habe gemäß § 13 Nr. 2 c) FeV die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangen dürfen. Denn der Betroffene habe seinen Pkw im öffentlichen Verkehrsraum und damit im Straßenverkehr im Sinne der Vorschrift geführt. Da der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2021
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30199
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