kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
In einem Verwaltungsverfahren auf Entziehung der Fahrerlaubnis kann das Ergebnis einer Blutuntersuchung auch dann verwertet werden, wenn die Blutentnahme nicht durch den Richter sondern nur durch die Polizei angeordnet worden ist. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Fall wurde einem Autofahrer aus dem westlichen Oberbayern vom zuständigen Landratsamt die Fahrerlaubnis entzogen. Ursache war eine Drogenfahrt am frühen Abend eines Werktags. Der Autofahrer war an einer eingerichteten Kontrollstelle angehalten worden.
Gegen die Fahrerlaubnisentziehung wehrte sich der Autofahrer mit dem Argument, das Ergebnis der Blutuntersuchung sei nicht verwertbar. Sie sei nicht durch einen Richter angeordnet worden. Eine Gefahr im Verzug, aufgrund derer die
Der Verwaltungsgerichtshof hat es jedoch abgelehnt, die strengen Anforderungen, die im Strafverfahren an die Verwertbarkeit der Untersuchungsergebnisse von Blutproben gestellt werden, auf das Verwaltungsverfahren zu übertragen: Im Verwaltungsverfahren auf Entziehung der Fahrerlaubnis hänge die Verwertbarkeit nicht davon ab, ob eine nach dem Strafverfahrensrecht gebotene Richtereinwilligung tatsächlich vorliegt. Entscheidend sei im Verwaltungsverfahren vielmehr, dass der Richter – so er befasst worden wäre – die Anordnung zweifelsfrei erlassen hätte.
Angesichts der drogentypischen Auffälligkeiten des Autofahrers bestand gegen ihn der dringende Verdacht, durch die Autofahrt zumindest eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Der Verwaltungsgerichtshof ging deshalb davon aus, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2010
Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerischer-VGH_11-CS-091443_Bayerischer-VGH-Blutproben-auch-ohne-richterliche-Anordnung-verwertbar~N9203
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 9203
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.