wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05.03.2009
11 CS 08.3046 -

Verwertbarkeit von Äußerungen des Fahrerlaubnisinhabers im Führerscheinentzugsverfahren

Fahrerlaubnisbehörden dürfen auch Aussagen, die ohne Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht erlangt wurden, verwenden

Anlässlich einer Drogentestung gemachte Äußerungen können auch dann im Rahmen eines Fahrerlaubnisentzugsverfahrens verwertet werden, wenn eine notwendige Belehrung über ein Aussageverweigerungsrecht durch die Polizei nicht erfolgt ist. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Ein Autofahrer aus dem Landkreis Nürnberger Land wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen und – nachdem eine auf Lichtreiz verzögerte Pupillenreaktion festgestellt worden war – einem Drogentest unterzogen. Im Zusammenhang mit dem Drogentest erklärte der Autofahrer ohne über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt worden zu sein, schon rund 48 Stunden vorher Haschisch konsumiert zu haben. Da aber aus den Blutwerten ein Konsum erst wenige Stunden vor der Drogenfahrt als gesichert angenommen werden musste, konnte zusammen mit dem zugestandenen Konsum zwei Tage vor der Drogenfahrt auf einen mehr als einmaligen und damit „gelegentlichen“ Drogenkonsum – unmittelbar und 48 Stunden vor der Drogenfahrt – geschlossen werden. Dieser zumindest gelegentliche Konsum rechtfertigte vor dem Hintergrund der Drogenfahrt den sofortigen Führerscheinentzug.

Fehlerhaft gewonnene Erkenntnisse dürfen zum Schutz der Allgemeinheit berücksichtigt werden

Vor dem Verwaltungsgerichtshof hatte der Rechtsanwalt des Autofahrers argumentiert, die Aussagen gegenüber der Polizei seinen angesichts einer fehlenden Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht unverwertbar. Der Verwaltungsgerichtshof hat jetzt aber klargestellt, dass die Fahrerlaubnisbehörden nicht gehindert sind, auch strafprozessual fehlerhaft gewonnene Erkenntnisse zu verwerten. Im Unterschied zum Strafprozess habe die Fahrerlaubnisbehörde im Fahrerlaubnisentzugsverfahren maßgeblich weitere Rechtsgüter – insbesondere die Belange Drittbetroffener sowie das öffentliche Interesse am Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabern – zu berücksichtigen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung der Landesanwaltschaft Bayern

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerischer-VGH_11-CS-083046_Verwertbarkeit-von-Aeusserungen-des-Fahrerlaubnisinhabers-im-Fuehrerscheinentzugsverfahren~N7760

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7760 Dokument-Nr. 7760

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.