wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 03.08.2010
11 B 10.1100 -

Kutschfahrverbot in Rothenburg ob der Tauber überwiegend bestätigt

Fuhrhalterei darf nicht im Altstadtkern fahren

Das Kutschenfahrverbot in Rothenburg ob der Tauber ist überwiegend rechtmäßig. Nur in einigen Straßen dürfen Gespannfuhrwerke fahren. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Wie bereits zuvor in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat der BayVGH zwar die Sperrung einiger Straßen und Gassen in der Altstadt von Rothenburg für den Verkehr mit Gespannfuhrwerken für rechtswidrig erachtet und aufgehoben (Galgengasse, Judengasse, Klingelgasse zwischen Klingenschütt und Judengasse, Klingenschütt von und bis zur Klingengasse sowie Schmidtgäßchen). Im Wesentlichen ist jedoch die verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung des Altstadtkerns von Rothenburg für Gespannfuhrwerke nach Auffassung des BayVGH rechtmäßig. Insoweit wurde die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach zurückgewiesen.

Rothenburger Fuhrhalterei klagte

Geklagt hatte eine Rothenburger Fuhrhalterei, die nun nach wie vor nicht im Altstadtkern, sondern nur in den namentlich genannten Straßen und Gassen endgültig wieder mit ihren Pferdekutschen fahren darf.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2010
Quelle: Bayer. Verwaltungsgerichtshof/ ra-online

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 14.01.2010
    [Aktenzeichen: AN 10 K 09.02321]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerischer-VGH_11-B-101100_Kutschfahrverbot-in-Rothenburg-ob-der-Tauber-ueberwiegend-bestaetigt~N10063

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 10063 Dokument-Nr. 10063

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.