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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem Eilverfahren eine von der Landeshauptstadt München ausgesprochene Versammlungsbeschränkung hinsichtlich der Parole „From the river to the sea“ als voraussichtlich rechtmäßig erachtet und die Beschwerde des Anmelders zurückgewiesen.
Die
Die Beschwerde des Anmelders hat der BayVGH zurückgewiesen. Nach den vom BayVGH schon in seiner Entscheidung vom 26. Juni 2024 zu einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2024
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 34273
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