wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09.03.2020
10 CS 20.465 -

Flugblatt mit Begriff "Volksverräter" kann als sachbezogene Kritik im Kommunalwahlkampf zulässig sein

Bei Sachbezogenheit kein Vorliegen einer Schmähkritik

Der auf einem Flugblatt verwendete Begriff "Volksverräter" kann als sachbezogene Kritik im Kommunalwahlkampf zulässig sein. Bei einer Sachbezogenheit liegt keine unzulässige Schmähkritik vor. Dies hat der Bayerische Ver­waltungs­gerichts­hof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen des Kommunalwahlkamps in Bayern im Frühjahr 2020 wurde in München ein Flugblatt mit dem Titel "Raus aus dem Rathaus" verwendet. Das Flugblatt bildete eine Karikatur ab, die das Münchner Kindl zeigte, das mit Hilfe eines Besens verschiedene Mitglieder des Stadtrates vom Marienplatz kehrte. Auf der Rückseite war die Aussage "Deshalb: Volksverräter raus aus dem Rathaus!" abgedruckt. Zudem wurden verschiedene politische Themenfelder genannt und kritisiert. Die zuständige Behörde untersagte mit sofortiger Wirkung die Verbreitung des Flugblatts, da es den Begriff "Volksverräter" als unzulässige Schmähkritik und damit als Beleidigung ansah. Dagegen richtete sich der Eilantrag des Herausgebers des Flugblatts.

Verwaltungsgericht gab Eilantrag statt

Das Verwaltungsgericht München gab dem Eilantrag statt. Eine Schmähkritik liege nicht vor. Die Äußerung sei im Rahmen des politischen Meinungskampfs als überspitzte und polemische Kritik zulässig. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde der Behörde.

Verwaltungsgerichtshof bejaht ebenfalls Zulässigkeit des Begriffs "Volksverräter"

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies daher die Beschwerde der Behörde zurück. Die Verwendung des Begriffs "Volksverräter" sei mit Blick auf den konkreten Anlass und Kontext der Äußerung nicht als Schmähkritik einzustufen. Die Äußerung habe einen Sachbezug gehabt. Es sei zudem zu beachten, dass es bei der Flugblattwerbung für Wahlen auch heute noch um ein Wahlkampfmittel von erheblicher Bedeutung handelt, dessen Nutzung durch das Recht auf freie Meinungsäußerung im Wahlkampf geschützt sei. Die Aussage sei daher von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Begriff "Volksverräter" als sachbezogene Kritik

Zwar sei nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs nicht außer Acht zu lassen, dass der Begriff "Volksverräter" angesichts seiner historischen Belastung eine besondere Herabsetzung des betroffenen Personenkreises beinhalten könne. Jedoch werde der Begriff in der öffentlichen Diskussion auch heute noch gebraucht, um Kritik an der vermeintlichen fehlenden Responsivität der politisch Verantwortlichen gegenüber den Einstellungen der Mehrheit des Volkes zu üben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2020
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 05.03.2020
    [Aktenzeichen: M 22 S 20.780]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerischer-VGH_10-CS-20465_Flugblatt-mit-Begriff-Volksverraeter-kann-als-sachbezogene-Kritik-im-Kommunalwahlkampf-zulaessig-sein~N28747

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28747 Dokument-Nr. 28747

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.