wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.04.2012
10 CS 12.845 -

Kundgebung iranischer Asylbewerber: Aufstellung eines großen Zeltes in der Würzburger Innenstadt bleibt verboten

Aufstellen eines großen „Mannschaftszeltes“ auf öffentlicher Verkehrsfläche nicht von Versammlungsfreiheit gedeckt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass das von iranischen Asylsuchenden erneut beantragte Aufstellen eines großen „Mannschaftszeltes“ in Würzburg weiterhin verboten bleibt.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Stadt Würzburg bereits am 12. April 2012 in einem versammlungsrechtlichen Beschwerdeverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof obsiegt, soweit sie die Aufstellung eines solchen Zeltes untersagt hatte; ein zweiter Pavillon war dagegen durch den Gerichtshof ebenso für zulässig erachtet worden, wie – dem Grunde nach – ein Verweilen auf dem Kundgebungsareal zur Nachtzeit.

Stadt und Verwaltungsgericht untersagen Aufstellung eines großen Zeltes

In einem Bescheid vom 16. April 2012 hat die Stadt Würzburg für die Fortsetzung der Kundgebung zwar die Aufstellung eines zweiten Pavillons bis 14. Mai 2012 erlaubt, die Aufstellung eines großen Zeltes jedoch weiterhin untersagt. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat am 19. April 2012 entschieden, dass es bei der sofortigen Vollziehbarkeit dieser Anordnung bleibe. Das ursprünglich als Versorgungszelt des BRK errichtete Zelt habe keinen erkennbaren symbolischen oder funktionalen Bezug zu der mit der Versammlung beabsichtigten kollektiven Meinungsäußerung.

Aufstellung eines „Mannschaftszeltes“ mit Schlafausstattung kein wesentlicher, inhaltsbezogener Beitrag einer Kundgebung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diese Entscheidung im Beschwerdeverfahren bestätigt. Zwar umfasse der Schutz der Freiheit kollektiver Meinungskundgabe auch die Entscheidung, welche Maßnahmen der Veranstalter zur Erregung der öffentlichen Aufmerksamkeit für sein Anliegen einsetzen wolle. Das Aufstellen des großen „Mannschaftszeltes“ auf öffentlicher Verkehrsfläche sei aber nicht mehr von der Versammlungsfreiheit gedeckt. Soweit das Zelt u.a. der Aufnahme von Diskussionsrunden dienen solle, erfülle es eine rein logistische Funktion. Dass durch die Aufstellung eines großen „Mannschaftszeltes“ mit Schlafausstattung ein wesentlicher, inhaltsbezogener Beitrag für die Kundgebung der Antragsteller geleistet werde, sei nach wie vor nicht erkennbar. Auch die am Zeltgestänge befestigten beschrifteten Plakate („Gedankenblasen“ „Zentralen Rückführstelle“ „Einlasskontrolle“) seien letztlich nicht geeignet, dem Mannschaftszelt die behauptete Symbolik zu vermitteln.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2012
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerischer-VGH_10-CS-12845_Kundgebung-iranischer-Asylbewerber-Aufstellung-eines-grossen-Zeltes-in-der-Wuerzburger-Innenstadt-bleibt-verboten~N13392

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13392 Dokument-Nr. 13392

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.