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Das Internetspiel "Super-Manager" ist als öffentliches Glücksspiel einzustufen und darf daher untersagt werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden und damit die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach zurückgewiesen.
Im zugrunde liegenden Fall veranstaltet die Antragstellerin auf ihrer Internetseite das so genannte Bundesliga-Manager-Spiel, bei dem parallel zur laufenden Saison der Fußballbundesliga mehrere Preise, darunter der Hauptgewinn von 100.000,- € ausgeworfen werden. Der Spieleinsatz beträgt 7,99 €. Der Spielteilnehmer stellt aus den Spielern der 1.
Der Freistaat Bayern untersagte der Antragstellerin Ende September 2009, dieses öffentliche
Diese Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun im Beschwerdeverfahren bestätigt. Auch nach seiner Auffassung weist das Internetspiel "Super-Manager" die Merkmale eines verbotenen öffentlichen Glücksspiels im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags auf. Für das Mitspielen werde ein Entgelt verlangt, mit dem eine Gewinnchance erworben werde. Die Geschicklichkeit des Teilnehmers bei der Zusammenstellung und Aufstellung seines Teams habe nur wenig Einfluss auf die Gewinnmöglichkeit. Das Zufallsmoment überwiege bei weitem. Vergleichbar mit dem Glückspiel TOTO sei der weitere Verlauf des Managerspiels abhängig von künftigen Ereignissen an dem jeweiligen Bundesliga-Spieltag. Weder die Ereignisse noch die spätere Jury-Bewertung könnten vorher annähernd sicher eingeschätzt werden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2010
Quelle: ra-online, Bayerischer VGH
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Dokument-Nr. 9503
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