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Die automatisierte Kennzeichenerfassung ist nicht zu beanstanden. Allein die Erfassung der Autokennzeichen und ihr Abgleich mit polizeilichen Fahndungsdaten stellt noch keinen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar, soweit die Fahrzeugdaten danach sofort und spurenlos gelöscht werden (sog. „Nichttreffer“). Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Geklagt hatte ein
Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat das Verwaltungsgericht München die Klage zu Recht abgewiesen. Allein die Erfassung der
Die Vorschriften, die die
Der Gesetzgeber habe schwerwiegende Eingriffe, die nur zu besonders gewichtigen Zwecken erfolgen dürften, von vornherein ausgeschlossen oder eng begrenzt. So sei es nur in besonderen Fällen zulässig, Einzelerfassungen zu einem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2013
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 15435
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