kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Denkmalschutzbehörden sind berechtigt, Baudenkmäler außen und innen zu besichtigen und die dabei getroffenen Feststellungen durch Fotografien zu dokumentieren, soweit dies zur Erhaltung des Baudenkmals dringend erforderlich erscheint. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Fall der sog. Max-Villa am Starnberger See.
Der BayVGH hat damit im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München bestätigt, wonach die
Nach Auffassung des BayVGH dürfen nach dem bayerischen Denkmalschutzrecht nicht nur Grundstücke, sondern auch darauf befindliche Baudenkmäler einschließlich vorhandener Wohnungen betreten werden, soweit dies zur Erhaltung eines Baudenkmals dringend erforderlich erscheint. Das sei angesichts des desolaten Eindrucks der seit Jahren unbewohnten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2013
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerischer-VGH_1-CS-122638_Denkmalschutzbehoerden-duerfen-Baudenkmaeler-besichtigen-und-fotografieren~N15042
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 15042
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.