wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.10.2008
BVerwG 7 C 48.07, 7 C 4.08 -

Neue Bestimmungen für Legebatterien gelten auch für alte Anlagen

Keine Aufhebung oder Änderung der Anlagengenehmigungen erforderlich

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die neuen, verschärften Anforderungen an die artgerechte Haltung von Legehennen nach Maßgabe der Übergangsregelungen auch auf solche Anlagen unmittelbar Anwendung finden, die noch nach altem Recht genehmigt worden sind.

Die Klägerinnen in beiden Verfahren betreiben Anlagen zur Haltung von Legehennen, die in den 90er Jahren immissionsschutzrechtlich bzw. bauaufsichtlich genehmigt worden sind. Die Legehennen werden in herkömmlichen Käfigen, sog. Legebatterien, gehalten. Aufgrund der Neuregelung ist die Haltung von Legehennen in Legebatterien nach Ablauf der Übergangsfristen nicht mehr zulässig. Die Klägerinnen wollten geklärt wissen, ob die neuen Anforderungen uneingeschränkt auch für ihre Anlagen gelten oder ob sie sich insoweit auf Bestandsschutz berufen können. Die Oberverwaltungsgerichte haben zu dieser Frage unterschiedliche Auffassungen vertreten.

Richter: Haltungsanforderungen gelten auch für Altanlagen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die neuen Haltungsanforderungen nach Ablauf der Übergangsfristen auch für Altanlagen unmittelbar gelten, ohne dass die Anlagengenehmigungen zuvor aufgehoben oder geändert werden müssten. Die erteilten Genehmigungen vermittelten keinen Schutz vor nachträglichen Änderungen der tierschutzrechtlichen Anforderungen. Die Interessen der Anlagenbetreiber habe der Verordnungsgeber bei der Bemessung der Übergangsfristen angemessen berücksichtigt. Die Übergangsvorschriften verstießen auch im Übrigen nicht zu Lasten der Anlagenbetreiber gegen höherrangiges Recht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 71/08 des BVerwG vom 23.10.2008

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_BVerwG-7-C-48077-C-408_Neue-Bestimmungen-fuer-Legebatterien-gelten-auch-fuer-alte-Anlagen.news6879.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6879 Dokument-Nr. 6879

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.