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Das Hessische Kultusministerium ist verpflichtet, der Bahá´i-Gemeinde in Deutschland die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Bahá´i-Religion entstand Mitte des 19. Jahrhunderts im Iran als Abspaltung aus dem schiitischen Islam. Weltweit hat die
Das Hessische Kultusministerium lehnte die Anerkennung ab, weil nach der Verwaltungspraxis eine
Das Bundesverwaltungsgericht hat die hiergegen eingelegte Revision des Landes
Der Dauer des Bestandes in Deutschland ist umso größere Bedeutung zuzumessen, als die Bahá´i-Gemeinde ihr Verbot im Dritten Reich, den Zweiten Weltkrieg und ihr Verbot in der DDR überstanden und sich in Westdeutschland sofort nach dem Krieg, in der DDR sofort nach der Beseitigung des SED-Regimes wieder organisiert hat. Sie ist zudem in eine weltweit verbreitete
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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