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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Jäger keinen Anspruch darauf haben, dass ihnen der Erwerb eines Schalldämpfers für ihre Jagdwaffen gestattet wird.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Inhaber eines Jahresjagdscheins. Er wohnt in Berlin und übt die
Das Verwaltungsgericht nahm an, dass auch
Die dagegen gerichtete Sprungrevision des Klägers wies das Bundesverwaltungsgericht zurück, wobei es die Gründe des Verwaltungsgerichts im Wesentlichen bestätigte. Die Berechtigung von Jägern, Jagdlangwaffen und zwei Kurzwaffen zu erwerben, zu besitzen und für das jagdliche Schießen zu benutzen, erstreckt sich nicht auf
Darüber hinaus kommt dem Schutz des Jägers vor den nachteiligen Auswirkungen des Schießens kein Vorrang vor dem Zweck des Waffengesetzes zu, den privaten Besitz schallgedämpfter Schusswaffen soweit als möglich zu verhindern. Dieser zentrale waffengesetzliche Grundsatz muss nicht zurücktreten, um die Selbstgefährdung des Schützen durch das Schießen zu vermeiden. Schließlich sind
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2018
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 26749
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