wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.09.2009
BVerwG 6 C 4.09 -

BVerwG: Rechtsschutz bei Frequenzvergabe geklärt

Vorgehen gegen Verletzung des Rechts auf diskriminierungsfreien Frequenzzugang zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht hat wesentliche Modalitäten des Rechtsschutzes bei der Vergabe von Funkfrequenzen geklärt. Das Urteil ist bedeutsam im Hinblick auf die sogenannte Breitbandstrategie der Bundesregierung, die die baldige Vergabe beträchtlicher Frequenzressourcen vorsieht, um Versorgungslücken im ländlichen Raum möglichst kurzfristig zu schließen.

Im vorliegenden Rechtsstreit ging es um die Zuteilung freigewordener Frequenzen im 2,6-GHz-Bereich. Die Bundesnetzagentur hatte die Vergabe dieser Frequenzen im Wege eines Versteigerungsverfahrens angeordnet und hierfür bestimmte Vergabebedingungen festgelegt. Die Versteigerung selbst und die abschließende Zuteilung der Frequenzen stehen noch aus.

VG weist Klage gegen Vorentscheidung der Bundesnetzagentur ab

Gegen die schon ergangenen Zwischenentscheidungen der Bundesnetzagentur klagte ein Unternehmen, das bislang einen Teil der in Rede stehenden Frequenzen aufgrund ihm seinerzeit befristet gewährter Zuteilungen nutzt und die Verlängerung seiner mittlerweile abgelaufenen Frequenznutzungsrechte erstrebt. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage ab. Seiner Ansicht nach kann Rechtsschutz erst am Ende des Vergabeverfahrens erlangt werden, indem ein nicht zum Zuge gekommener Bieter die abschließende Zuteilungsentscheidung anficht.

Zwischenentscheidung der Bundesnetzagentur darf angefochten werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Urteil jetzt aufgehoben. Schon die Zwischenentscheidungen der Bundesnetzagentur, ein Vergabeverfahren nach Maßgabe bestimmter Vergabebedingungen im Wege der Versteigerung durchzuführen, können von demjenigen angegriffen werden, der geltend machen kann, durch die eine oder andere dieser Festlegungen in seinem Recht auf diskriminierungsfreien Frequenzzugang verletzt zu sein. Umgekehrt muss, wer die fristgerechte Klage gegen eine anfechtbare Zwischenentscheidung versäumt, diese für den weiteren Gang des Vergabeverfahrens gegen sich gelten lassen.

Fall an Vorinstanz zurückverwiesen

Da im vorliegenden Fall das Verwaltungsgericht keine Feststellungen über die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Zwischenentscheidungen getroffen hatte, wurde die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2009
Quelle: ra-online, BVerwG

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_BVerwG-6-C-409_BVerwG-Rechtsschutz-bei-Frequenzvergabe-geklaert~N8393

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8393 Dokument-Nr. 8393

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.