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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur weitgehend bestätigt, in der diese Behörde der Deutschen Telekom AG Verpflichtungen in Bezug auf Anschlüsse und Verbindungen im Festnetzbereich auferlegt hat.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 73/08 des BVerwG vom 30.10.2008
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Dokument-Nr. 6916
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