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Die Festsetzung einer Zahlungsverpflichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages wegen Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht der NPD für das Jahr 2007 ist teilweise rechtswidrig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht. rechtswidrig
In dem zugrunde liegenden Fall stellte der beklagte Präsident des Deutschen Bundestags mit Bescheid vom 26. März 2009 fest, dass wegen festgestellter Unrichtigkeiten in Höhe von ca.1,25 Mio. Euro im
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Revision der Klägerin teilweise stattgegeben. Zwar weise der
Allerdings bestünden die Unrichtigkeiten in dem von der Klägerin eingereichten
Da die Klägerin die Unrichtigkeiten hätte voraussehen und vermeiden können und damit zumindest fahrlässig gehandelt habe, müsse das Bundesverwaltungsgericht nicht entscheiden, ob die gesetzlich vorgesehene Sanktionierung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ein Verschulden voraussetzt.
Im Ergebnis sei der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 14862
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