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Wenn es an einer vertraglichen oder durch Anordnung geregelten Entgeltzahlungspflicht fehlt, dann kann ein Telekommunikationsnetzbetreiber nicht auf der Grundlage einer ihm erteilten Entgeltgenehmigung von einem Zusammenschaltungspartner die Zahlung von Entgelten für regulierte Zugangsleistungen beanspruchen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im vorliegenden Streitfall betreibt die Klägerin, die
Auf Antrag der Beigeladenen ordnete die
Auf die Revision der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht die Anordnung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2016
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 23051
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