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Ein Schüler ist nicht berechtigt, während des Besuchs der Schule außerhalb der Unterrichtszeit ein Gebet zu verrichten, wenn dies konkret geeignet ist, den Schulfrieden zu stören. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein
Die Revision des Klägers blieb erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings nicht festgestellt, dass die Verrichtung eines Gebets in der
Das Bundesverwaltungsgericht hat dann aber für den konkreten Fall des Klägers entschieden, dass hier aufgrund der Verhältnisse an der von ihm besuchten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2011
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 12651
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