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Verstößt der Inhalt einer schulischen Unterrichtsveranstaltung aus Sicht einzelner Schüler bzw. ihrer Eltern gegen für sie maßgebliche religiöse Vorgaben, so rechtfertigt dies im Regelfall keinen Anspruch auf Unterrichtsbefreiung. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls gehören der
Die Kläger haben Klage erhoben, mit der sie die Feststellung begehren, dass die Ablehnung der Befreiung vom Unterricht rechtswidrig gewesen ist. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ihrer Klage im Berufungsverfahren stattgegeben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat der hiergegen gerichteten Revision des beklagten Landes stattgegeben. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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