kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Verein, dessen Tätigkeit sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, darf verboten werden. Das gilt auch für verfassungsrechtlich grundsätzlich geschützte Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften.
Bei dem Kläger handelt es sich um eine international handelnde Organisation namens "Hizb-ut-Tahrir". Mit Verfügung vom Januar 2003 stellte das Bundesministerium des Innern u.a. fest, dass sich die Tätigkeit des Klägers gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. Es hat die Betätigung des Klägers im Bundesgebiet verboten.
Das erst- und letztinstanzlich zur Entscheidung berufene Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot bestätigt: Das Verbot ist rechtmäßig, weil sich der Kläger zu dem für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtete, so dass er nach Art. 9 Abs. 2 GG verboten ist. Die Gründe, aus denen nach Art. 9 Abs. 2 GG Vereinigungen verboten sind, finden auch auf verfassungsrechtlich grundsätzlich geschützte Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften Anwendung, so dass dahingestellt bleiben kann, ob es sich bei dem Kläger um eine Religionsgesellschaft oder eine Weltanschauungsgemeinschaft handelt. Der Kläger hat dadurch gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen, dass in einer Vielzahl ihm zuzurechnender öffentlicher Äußerungen vor dem Hintergrund des israelischpalästinensischen Konfliktes zur gewaltsamen Beseitigung des Staates Israel und zur Tötung von Menschen aufgefordert und auf diese Weise der friedlichen Lösung der israelisch-palästinensischen Interessengegensätze entgegengewirkt wurde.
Eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft kann unter den Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 GG verboten werden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2006
Quelle: Pressemitteilung Nr. 03/06 des BVerwG vom 25.01.2006
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_BVerwG-6-A-605_Vereinsverbot-wegen-Verstoss-gegen-den-Gedanken-der-Voelkerverstaendigung-bestaetigt~N1793
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 1793
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.