wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.04.2012
BVerwG 6 A 2.10 -

Verbot des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation ist rechtmäßig

Verein leitete Spendengelder an Sozialvereine aus dem Umfeld der radikal-islamischen Hamas im Gazastreifen weiter

Das Bundesverwaltungsgericht, das in erster und letzter Instanz für nach dem Vereinsgesetz erlassene Verbote des Bundesministeriums des Innern zuständig ist, hat die Klage des Vereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation e.V. (IHH) gegen das von dem Bundesministerium erlassene Vereinsverbot abgewiesen.

Dieser Verein sieht seinen Zweck darin, weltweit humanitäre Hilfe mit von ihm gesammelten Spendengeldern zu leisten. Das Bundesministerium des Innern hat jedoch zu Recht festgestellt, dass die IHH sich tatsächlich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet und deshalb einen vereinsrechtlichen Verbotsgrund erfüllt. Die IHH hat von ihr gesammelte Spendengelder in beträchtlichem Umfang und über einen langen Zeitraum zunächst der Islamic Society und hieran anschließend der Salam Society for Relief & Development überlassen. Diese im Gazastreifen tätigen Sozialvereine sind nach den zutreffenden Feststellungen des Bundesministeriums des Innern Bestandteile des Gesamtgefüges der HAMAS, die terroristische Handlungen begeht und dadurch Gewalt in das Verhältnis des israelischen und des palästinensischen Volkes hineinträgt.

Das soziale Engagement, das der HAMAS ermöglicht wird, weil ihr im Ausland ansässige Vereine Spendengelder für Projekte im Gazastreifen zur Verfügung stellen, stärkt ihre Akzeptanz vor Ort und erleichtert ihr die Rekrutierung von Aktivisten, die sich an terroristischen Handlungen beteiligen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2004 über das Verbot des Vereins Al-Aqsa festgestellt. Obwohl den leitenden Mitgliedern der IHH diese Entscheidung nach der Überzeugung des Gerichts bekannt war, hat die nunmehr verbotene Vereinigung ihre Unterstützungstätigkeit aufgenommen und überdies zu verschleiern gesucht. Sie hat dadurch verdeutlicht, dass sie sich mit der HAMAS einschließlich der von dieser Organisation ausgehenden Gewalttaten identifiziert.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2012
Quelle: ra-online, Bundesverwaltungsgericht (pm/pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_BVerwG-6-A-210_Verbot-des-Vereins-Internationale-Humanitaere-Hilfsorganisation-ist-rechtmaessig~N13373

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13373 Dokument-Nr. 13373

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.