wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.10.2018
BVerwG 5 C 15.17 -

Kein Anspruch auf Kostenerstattung wegen Unterbringung eines Kindes in Tageseinrichtung gegen zuvor zuständigen Jugendhilfeträger

BVerwG zur Kostenübernahme bei Unterbringung eines Kindes in einer Tageseinrichtung nach Trennung und Umzug

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass ein Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen örtlichem Zuständigkeits­bereich ein Kind in einer Tageseinrichtung untergebracht ist, keinen Anspruch auf Erstattung dafür angefallener Kosten gegenüber dem Jugendhilfeträger hat, in dessen Zuständigkeits­bereich das Kind zuvor in einer Kindertagesstätte betreut worden war.

Im zugrunde liegenden Verfahren nahm ein dreijähriges Kind zunächst in einer Kindertagesstätte im örtlichen Zuständigkeitsbereich des beklagten Landkreises, in dem beide Eltern wohnten, einen Betreuungsplatz in Anspruch. Im Zuge der Trennung der Eltern, die weiterhin gemeinsam sorgeberechtigt sind, zog die Mutter mit dem Kind in den örtlichen Zuständigkeitsbereich der klagenden Stadt. Deshalb wurde der bisherige Betreuungsplatz gekündigt und das Kind nach dem Umzug in einer trägereigenen Tageseinrichtung der Klägerin untergebracht. Für die hierfür aufgewendeten Kosten, die nicht durch Elternbeiträge und Landesförderung abgedeckt sind, begehrte die Klägerin von dem Beklagten Kostenerstattung.

VG bejaht Kostentragungsverpflichtung des bisherigen Jugendhilfeträgers

Das Verwaltungsgericht Hannover gab der Klage statt. Weil der jugendhilferechtliche Bedarf in gleicher Weise fortbestanden habe, handle es sich bei der Aufnahme der Kinderbetreuung im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Klägerin lediglich um die Fortsetzung der bisherigen Jugendhilfeleistung des Beklagten, so dass dieser weiterhin zur Kostentragung verpflichtet sei.

Betreuungsverhältnis zur Kindertagesstätte wurde durch Abmeldung aus der Einrichtung im Zuständigkeitsbereich aufgelöst

Auf die vom Verwaltungsgericht Hannover zugelassene Sprungrevision des Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht dessen Urteil geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin hätte nur dann einen Erstattungsanspruch, wenn ihre Leistung und die zuvor von dem Beklagten gewährte Betreuung zuständigkeitsrechtlich als Einheit anzusehen wären. Dies ist nicht der Fall, weil die Leistung des Beklagten beendet war. Für den bundesrechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz kommt es neben dem Alter des Kindes maßgeblich darauf an, ob und in welchem Umfang die Eltern einen Bedarf geltend machen und eine Förderung ihres Kindes in einer Tageseinrichtung in Anspruch nehmen möchten. Dieses Bestimmungsrecht setzt sich bei der Beendigung der Förderungsleistung fort. Sie wird dann zuständigkeitsrechtlich beendet, wenn die Sorgeberechtigten das Betreuungsverhältnis zu der Kindertagesstätte auflösen. Dies geschah hier durch die Abmeldung aus der Einrichtung im Zuständigkeitsbereich des bislang zuständigen Jugendhilfeträgers. Deshalb ist nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilferechts die örtliche Zuständigkeit für den Jugendhilfefall auf die Klägerin übergegangen, so dass dieser kein Kostenerstattungsanspruch gegen den beklagten Landkreis zusteht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2018
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_BVerwG-5-C-1517_Kein-Anspruch-auf-Kostenerstattung-wegen-Unterbringung-eines-Kindes-in-Tageseinrichtung-gegen-zuvor-zustaendigen-Jugendhilfetraeger~N26591

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26591 Dokument-Nr. 26591

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.