kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Da das Verfahren um die Klage der Erben eines Enkels des Reichskanzlers von Bismarck auf Ausgleichsleistungen für das Rittergut Schönhausen rechtsfehlerhaft beurteilt wurde, wurde die Klage vom Bundesverwaltungsgericht an das Verwaltungsgericht Magdeburg zurückverwiesen.
Die Kläger sind die
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben und das Verfahren zurückverwiesen. Es hat beanstandet, dass das Verwaltungsgericht dem Vortrag der Kläger dazu nicht weiter nachgegangen ist, dass Otto von Bismarck die deutsche Forderung nach Überstellung der kroatischen Juden gegenüber der italienischen Regierung mit einer Warnung vor den wahren Absichten der deutschen Regierung verbunden und so zu deren Nichtauslieferung beigetragen habe. Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass es hierauf nicht ankomme, weil Italien sein Vorgehen selbst und alleine bestimmt habe, ist rechtsfehlerhaft. Ein erhebliches Vorschubleisten im Sinne des Ausschlussgrundes nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG kann bei einer Würdigung aller Umstände auch dann entfallen, wenn ein regimeschädliches Verhalten nicht erfolgreich war. Außerdem hat das Verwaltungsgericht hier zu Unrecht eine Indizwirkung angenommen.
Das Verwaltungsgericht muss sich nunmehr erneut mit der Klage befassen. Dabei wird es gegebenenfalls auch die tatrichterliche Prüfung nachholen müssen, ob eine Gesamtwürdigung des individuellen Verhaltens Otto von Bismarcks von seinem Eintritt in die NSDAP 1933 bis zu seinem Ausscheiden aus dem aktiven diplomatischen Dienst Ende November 1944 den Ausschlusstatbestand des erheblichen Vorschubleistens erfüllt.
(4) Leistungen nach diesem Gesetz werden nicht gewährt, wenn der nach den Absätzen 1 und 2 Berechtigte oder derjenige, von dem er seine Rechte ableitet, oder das enteignete Unternehmen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen, in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht oder dem nationalsozialistischen oder dem kommunistischen System in der sowjetisch besetzten Zone oder in der Deutschen Demokratischen Republik erheblichen Vorschub geleistet hat.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2009
Quelle: ra-online, BVerwG
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_BVerwG-5-C-109_Entschaedigung-fuer-Enteignung-eines-Ritterguts-eines-Enkels-des-Reichskanzlers-von-Bismarck-muss-neu-verhandelt-werden~N8482
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 8482
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.