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Ein Apotheker darf die einem anderen Apotheker erteilte Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln generell nur ausnahmsweise vor Gericht anfechten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls betreibt eine
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Revision des Beigeladenen stattgegeben und die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts abgeändert. Es hat die Klage - wie bereits das Verwaltungsgericht - als unzulässig angesehen. Es kommt nur ausnahmsweise in Betracht, dass sich ein Apotheker gegen die einem konkurrierenden Apotheker erteilte Versandhandelserlaubnis zur Wehr setzen darf. Das setzt voraus, dass er durch den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2011
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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