wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.03.2007
BVerwG 3 C 35.06 -

Staat darf freie Träger der Schwangerschaftskonfliktberatung nicht verdrängen

Ein Land darf die Förderung einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in freier Trägerschaft nicht mit der Begründung ablehnen, die Beratungsstelle sei nicht erforderlich, weil der bestehende Beratungsbedarf ganz oder weitgehend durch die bei den Gesundheitsämtern angestellten Beratungskräfte gedeckt werden könne. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dies verletze die im Schwangerschaftskonfliktgesetz ausgesprochene Verpflichtung des Landes, ein ausreichendes plurales Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sicherzustellen.

Geklagt hatte ein gemeinnütziger Verein, der bundesweit in den Bereichen Sexualberatung, Sexualpädagogik und Familienplanung ohne parteipolitische oder religiöse Bindungen tätig ist. Sein Antrag, als Einzugsbereich seiner in Fürstenfeldbruck westlich von München betriebenen Beratungsstelle die umliegenden vier Landkreise festzulegen und ihn finanziell zu fördern, war vom beklagten Land abgelehnt worden, weil der Bedarf zu einem großen Teil schon durch die bei den vier Gesundheitsämtern beschäftigten Beraterinnen und Berater und im übrigen durch je eine katholisch und evangelisch geprägte Beratungsstelle gedeckt werde. Die Vorinstanzen haben diese Entscheidung für rechtswidrig erklärt und den Beklagten zur Neubescheidung verpflichtet. Der Verwaltungsgerichtshof hat dies damit begründet, die Beratungsstelle der Klägerin sei erforderlich. Das Gebot eines pluralen Beratungsangebots verbiete die volle Anrechnung der bei den Gesundheitsämtern gesetzlich festgelegten Beratungskapazitäten von je zwei Fachkräften und einem Arzt; diese dürften im Falle der Konkurrenz mit freien Trägern nur bis zur Hälfte des Bedarfs berücksichtigt werden, weil anderenfalls sonstige Träger weitgehend verdrängt würden. Selbst in dem hier streitigen Einzugsbereich mit hoher Bevölkerungszahl sei bei voller Anrechung nur Platz für eine einzige Beratungsstelle in freier Trägerschaft; in ländlichen Bereichen bleibe überhaupt kein offener Bedarf.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revision des Beklagten jetzt zurückgewiesen. Es sei nicht zu beanstanden, dass der Verwaltungsgerichtshof die Beratungsmöglichkeiten in München, wo die Klägerin eine große Beratungsstelle unterhält, bei der Beurteilung des bestehenden Beratungsangebots nicht berücksichtigt habe. Das Berufungsgericht habe in dem landesrechtlich geregelten Einzugsbereich eine Konkretisierung der bundesrechtlich vorgeschriebenen Wohnortnähe gesehen. Hierzu sei der Landesgesetzgeber durch das Schwangerschaftskonfliktgesetz ermächtigt. Es sei auch richtig, dass das bundesrechtliche Erfordernis eines pluralen Beratungsangebots verfehlt werde, wenn der Staat durch den Umfang seiner Beratungskapazitäten den Markt verstopfe und anderen Trägern unter Berufung auf die Deckung des Bedarfs den Zugang verwehre. Die dem Staat auferlegte weltanschauliche Neutralität sei nicht identisch mit der weltanschaulichen Vielfalt, auf die das Merkmal der Pluralität ziele. Die Grenze der Anrechnung bei der Hälfte des Bedarfs habe der Verwaltungsgerichtshof dem Landesrecht entnommen. Bundesrechtlich sei dagegen nichts zu erinnern.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 14/07 des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.03.2007

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_BVerwG-3-C-3506_Staat-darf-freie-Traeger-der-Schwangerschaftskonfliktberatung-nicht-verdraengen.news3954.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 3954 Dokument-Nr. 3954

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.