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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine inländische Apotheke auf Bestellung ihrer Kunden Arzneimittel von einer Apotheke aus dem EU-Ausland (hier: Ungarn) beziehen darf und die bestellten Medikamente mit Rechnung der Bezugsapotheke an die Kunden abgeben kann.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist selbstständige Apothekerin. Seit 2008 bot sie ihren Kunden an, Medikamente kostengünstiger bei einer
Das zuständige Landratsamt untersagte der Klägerin im Juli 2009 u.a., die aus Ungarn bezogenen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Beklagten zurückgewiesen und die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Die angefochtene Untersagung ist rechtswidrig. Die von der Klägerin praktizierte Abgabe von Arzneimitteln auf Rechnung einer fremden
Ein Verstoß gegen das Verbot,
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 20682
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