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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine mit Lichtbild versehene Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung auch dann ausreichen kann, den bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis und vor der Ablegung der Fahrprüfungen erforderlichen Identitätsnachweis zu erbringen, wenn die Personenangaben in dieser Bescheinigung allein auf den eigenen Angaben des Betroffenen beruhen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, ein nach seinen Angaben aus Afghanistan stammender Asylbewerber, möchte in der Bundesrepublik Deutschland eine
Auf die nach erfolgslosem Widerspruch hiergegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Bescheide aufgehoben und den Beklagten verpflichtet, einem Antrag des Klägers auf Erteilung einer
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Beklagten zurückgewiesen. Auch eine Bescheinigung über eine Aufenthaltsgestattung mit dem Zusatz, dass die dort aufgeführten Personenangaben auf den eigenen Angaben des Betroffenen beruhen, kann als Identitätsnachweis bei der Beantragung einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2016
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 23146
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