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Ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis führt nicht zu einer Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister nach § 4 Abs. 2 Satz 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall forderte das Landratsamt Berchtesgadener Land aufgrund zahlreicher vom Kläger begangener Verkehrsverstöße von diesem im Oktober 2005 die Vorlage eines medizinisch- psychologischen Gutachtens; es wies darauf hin, dass bei Nichtvorlage auf seine mangelnde Fahreignung geschlossen werden dürfe und ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden müsse. Der Kläger gab an, nicht über die finanziellen Mittel für ein solches Gutachten zu verfügen und ohnehin ein Fahrverbot antreten zu müssen; er verzichtete er auf seine Fahrerlaubnis und gab den
Da der Kläger im Oktober 2007 16 Punkte im
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidungen geändert und die Klage abgewiesen. Die Regelung des § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG, dass bei der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2011
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 11219
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