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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die mit Wirkung vom 1. Januar 2013 im Land Rheinland-Pfalz eingeführte teilweise Anrechnung des erhöhten Grundgehalts auf die Leistungsbezüge von Professoren verfassungsgemäß ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidungen. Die teilweise Anrechnung der pauschalen Besoldungserhöhung ist
Das ist hier der Fall. Der Bundesgesetzgeber hatte im Jahr 2002 die Besoldungsordnung W für Professoren eingeführt. Diese löste die ältere Besoldungsordnung C ab, welche einen Anstieg der
Eine Verletzung des Mindestalimentationsniveaus hat der Kläger nicht geltend gemacht. Sie hätte auch nicht auf die Veränderung eines Besoldungsbestandteils, sondern nur darauf gestützt werden können, dass die Gesamtbesoldung, bestehend aus
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2017
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 24893
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