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Ein Bürgermeister, der im Regionalbeirat einer Aktiengesellschaft die Gemeinde als Aktionärin vertritt, erfüllt damit eine dienstliche Aufgabe seines Hauptamtes und muss eine gesonderte Vergütung für die Beiratstätigkeit abführen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist hauptamtlicher
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Berufungsgerichts im Ergebnis bestätigt. Die Pflicht zur Ablieferung der
Ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2011
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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