wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.04.2000
BVerwG 11 C 12.99 -

Zweitwohnungssteuer auch für berufsbedingte Nebenwohnung zulässig

Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zu einer Zweitwohnungssteuer für eine Wohnung, die er an seinem Beschäftigungsort gemietet hat, um von ihr aus werktags seine Arbeitsstelle zu erreichen, während er an den Wochenenden und den arbeitsfreien Tage in seiner Familienwohnung an einem anderen Ort wohnt.

Seine Klage gegen den Steuerbescheid hatte im Berufungsverfahren Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hatte den Steuerbescheid mit der Begründung aufgehoben, als sogenannte Aufwandsteuer könne die Zweitwohnungssteuer nur den besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand für eine zusätzliche Wohnung zum persönlichen Lebensbedarf erfassen. Eine reine "Erwerbswohnung" stelle keinen in diesem Sinn besonderen Aufwand dar, der eine besondere Leistungsfähigkeit ausdrücke. Ihre Anmietung sei nicht Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf, wie etwa bei einer Ferienwohnung, sondern diene allein der Einkommenserzielung.

Das Bundesverwaltungsgericht ist dieser Auffassung nicht gefolgt und hat auf die Revision der beklagten Stadt hin die Klage gegen den Zweitwohnungssteuerbescheid abgewiesen. Zur Begründung wird - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - darauf abgestellt, daß es allein auf das Innehaben einer Zweitwohnung und die darin zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ankomme. Das Wesen der Aufwandsteuer schließe es dagegen aus, die Steuerpflicht von der wertenden Berücksichtigung der Absichten und Zwecke abhängig zu machen, die der Anmietung der Zweitwohnung zugrunde lägen. Deshalb sei die beklagte Stadt durch Bundesrecht nicht gehindert, auch für eine sog. Erwerbswohnung eine Zweitwohnungssteuer zu erheben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin
Quelle: Pressemitteilung Nr. 12/00 des BVerwG vom 12.04.2000

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_BVerwG-11-C-1299_Zweitwohnungssteuer-auch-fuer-berufsbedingte-Nebenwohnung-zulaessig.news1612.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 1612 Dokument-Nr. 1612

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.