kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Personen, in deren Herkunftsland Bürgerkrieg herrscht, können in Ausnahmefällen – bei besonders hoher Gefahrendichte, die eine ernsthaft individuelle Bedrohung darstellen kann – Anspruch auf Abschiebungsschutz haben. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Richtlinie 2004/83/EG des Rates der Europäischen Union (Qualifikationsrichtlinie)sieht für Personen, die nicht die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen, aber bei Rückkehr in ihr Herkunftsland anderweitig von einem ernsthaften Schaden bedroht wären, einen eigenen subsidiären Schutzstatus vor. Als Schaden gilt danach u.a. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Art. 15 Buchst. c der Richtlinie, jetzt umgesetzt in § 60 Abs. 7 Satz 2 Aufenthaltsgesetz - AufenthG).
Die Kläger in den zwei Ausgangsverfahren sind
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Berufungsentscheidungen aufgehoben und die Verfahren zur weiteren Aufklärung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Der Senat hatte bereits mit Urteil vom 24. Juni 2008 entschieden, dass in Ausnahmefällen bei besonders hoher Gefahrendichte auch allgemeine Gefahren im Rahmen eines bewaffneten Konflikts eine ernsthafte individuelle Bedrohung im Sinne von Art. 15 Buchst. c der
Zu den rechtlichen Voraussetzungen, die in den erneuten Berufungsverfahren zugrunde zu legen sind, hat der Senat insbesondere ausgeführt: Bei der Prüfung, ob die Kläger durch willkürliche Gewalt im Rahmen bewaffneter Auseinandersetzungen im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 44/09 des BVerwG vom 14.07.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_BVerwG-10-C-908-und-10-C-1308_BVerwG-zum-moeglichen-Abschiebungsschutz-bei-Buergerkriegsgefahren~N8160
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 8160
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.