kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Asylbewerbern kann wegen des Verdachts der Beteiligung an Kriegsverbrechen oder schweren nichtpolitischen Straftaten die Zuerkennung von Flüchtlingsschutz versagt werden. Dabei liegt ein Kriegsverbrechen auch dann vor, wenn sich die Tat im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts gegen Soldaten und nicht gegen Zivilpersonen richtet. Dabei kann auch die Tat einer Zivilperson ein Kriegsverbrechen darstellen, wenn diese im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt steht. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger ist ein 31-jähriger russischer Staatsangehöriger tschetschenischer Volkszugehörigkeit. Er reiste im Jahr 2002 nach Deutschland ein und beantragte hier
Auf die Revisionen des Bundesamtes und des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die
Ein Ausländer ist nicht Flüchtling nach Absatz 1, wenn aus schwerwiegenden Gründen die Annahme gerechtfertigt ist, dass er
1. ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat im Sinne der internationalen Vertragswerke, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen zu treffen,
2. vor seiner Aufnahme als Flüchtling eine schwere nichtpolitische Straftat außerhalb des Bundesgebiets begangen hat, insbesondere eine grausame Handlung, auch wenn mit ihr vorgeblich politische Ziele verfolgt wurden, oder
3. den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwidergehandelt hat. Satz 1 gilt auch für Ausländer, die andere zu den darin genannten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2010
Quelle: ra-online, BVerwG
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_BVerwG-10-C-709_BVerwG-Kein-Fluechtlingsschutz-bei-Kriegsverbrechen-an-Soldaten~N9225
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 9225
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.