wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.12.2008
BVerwG 10 C 27.07 -

Bundesverwaltungsgericht zur Flüchtlingsanerkennung aufgrund selbst geschaffener Nachfluchtgründe

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich erstmals in einem Revisionsverfahren mit der Frage befasst, wann bei asylrechtlichen Folgeanträgen, die auf weitere exilpolitische Aktivitäten gestützt sind, eine Flüchtlingsanerkennung in Betracht kommt.

Das Verfahren betrifft den Fall eines türkischen Asylbewerbers kurdischer Volkszugehörigkeit, der seinen im Jahr 1998 gestellten ersten Asylantrag mit politischen Aktivitäten in der Türkei begründete. Während des Asylverfahrens veröffentlichte er unter einem Pseudonym Beiträge in einer in Deutschland erscheinenden Zeitschrift, die von den türkischen Behörden als Sprachrohr der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK angesehen wird. Der Antrag wurde rechtskräftig abgelehnt.

In der Folgezeit setzte der Asylbewerber seine Veröffentlichungen - nunmehr unter eigenem Namen - fort. Auf seinen darauf gestützten Folgeantrag erkannte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihn im März 2004 als Flüchtling an. Hiergegen erhob der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten Klage. Das Berufungsgericht hat wegen des nunmehr festgestellten exponierten prokurdischen Engagements des Asylbewerbers die Gefahr politischer Verfolgung in der Türkei bejaht. Die Flüchtlingsanerkennung sei auch im Hinblick auf den seit 1. Januar 2005 geltenden Regelausschlusstatbestand des § 28 Abs. 2 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) gerechtfertigt.Danach darf die Flüchtlingseigenschaft in einem Asylfolgeverfahren in der Regel nicht zuerkannt werden, wenn der Ausländer den Folgeantrag auf Umstände stützt, die er selbst geschaffen hat. Es liege ein Ausnahmefall vor, denn die journalistische Tätigkeit des Asylbewerbers stelle sich als Ausdruck und Fortführung seiner bereits in der Türkei erkennbar betätigten Überzeugung dar.

Der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat das Berufungsurteil aufgehoben. Er hat seine Entscheidung damit begründet, dass der Gesetzgeber in § 28 Abs. 2 AsylVfG Nachfluchtgründe, die nach Abschluss des ersten Asylverfahrens von dem Betreffenden selbst geschaffen wurden, unter Missbrauchsverdacht gestellt hat. Dabei kann die Kontinuität der nach außen betätigten politischen Überzeugung ein Indiz gegen einen Missbrauch des Flüchtlingsschutzes sein, ohne indessen allein zur Widerlegung der Regelvermutung auszureichen. Vielmehr muss der Asylbewerber gute Gründe dafür anführen, warum er nach einem erfolglosen Asylverfahren erstmalig exilpolitisch aktiv geworden ist oder seine bisherigen Aktivitäten intensiviert hat. Die Regelung steht auch mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben sowie der Genfer Flüchtlingskonvention in Einklang. Denn die in Deutschland geltenden Abschiebungsverbote gewähren dem Ausländer in jedem Fall ausreichenden Schutz. Das Berufungsgericht wird das Vorliegen eines Ausnahmefalles nach diesen Grundsätzen erneut prüfen müssen. Deshalb wurde der Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 88/08 des BVerwG vom 18.12.2008

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_BVerwG-10-C-2707_Bundesverwaltungsgericht-zur-Fluechtlingsanerkennung-aufgrund-selbst-geschaffener-Nachfluchtgruende.news7168.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7168 Dokument-Nr. 7168

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.