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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass Arbeitnehmer von Landkreisen nur dann an der Übernahme eines Mandats im Kreistag gehindert sind, wenn sie auf die Verwaltungsführung des Kreises inhaltlich Einfluss nehmen können. Das ist bei einem Klinikpförtner nicht der Fall.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist seit 1977
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Urteile der Vorinstanzen geändert und festgestellt, dass der Ausschluss des Klägers von der Übernahme seines Mandats rechtswidrig war. § 24 LKrO hindert
(1) Die Wählbarkeit von Beamten, Angestellten des öffentlichen Dienstes, Berufssoldaten, freiwilligen Soldaten auf Zeit und Richtern im Bund, in den Ländern und den Gemeinden kann gesetzlich beschränkt werden.
(1) Kreisräte können nicht sein
1. a) Beamte und
[...]
Satz 1 findet keine Anwendung auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2017
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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