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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Steuerberater ihre Mandanten auch in Streitigkeiten über Fremdenverkehrsbeiträge vertreten dürfen.
Der Entscheidung liegt ein Rechtsstreit zwischen der Stadt Riedenburg und mehreren Steuerberatern zu Grunde. Die Stadt Riedenburg ist ein Fremdenverkehrsort im Altmühltal. Die klagenden
Das Verwaltungsgericht Regensburg und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof haben eine entsprechende Bevollmächtigung der
Demgegenüber hat das Bundesverwaltungsgericht der Revision der
Zwar gestattet § 67 VwGO nur die Vertretung im gerichtlichen Verfahren und nicht im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren. Für die außergerichtliche Vertretung gilt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das dafür grundsätzlich eine eigene Erlaubnis voraussetzt. Die den Steuerberatern eingeräumte Erlaubnis zur Prozessführung erfasst jedoch nach § 5 Abs. 1 RDG auch Nebenleistungen, die damit in einem ausreichenden sachlichen Zusammenhang stehen. Der erforderliche Zusammenhang ist bei der Vertretung im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren gegeben.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2016
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 22119
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