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Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Eilantrag eines türkischen Staatsangehörigen aus Göttingen, der von den Behörden als islamistischer Gefährder eingestuft und dessen Abschiebung in die Türkei angeordnet worden ist, wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnung stattgegeben.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ordnete am 5. April 2019 - gestützt auf § 58 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) -gegen den 1990 in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Antragsteller, der sich seit Ende März 2019 in Haft befindet, die
Auf den dagegen gerichteten Antrag ordnete der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts, der in Fällen des § 58 a AufenthG erst- und letztinstanzlich zuständig ist, die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2019
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online (pm/kg)
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