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Ein unbegleiteter Minderjähriger hat einen Anspruch darauf, dass über seinen Asylantrag in dem Staat entschieden wird, der nach den Dublin-Bestimmungen für ihn zuständig ist. Insoweit sind die Bestimmungen der Dublin-Verordnungen individualschützend. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Entscheidung lag der Fall eines irakischen Staatsangehörigen zugrunde, der Anfang 2010 als
Seine Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht begründete die Aufhebung des angefochtenen Bescheids damit, dass Deutschland nach den Dublin-Bestimmungen die Prüfung des Asylantrags obliege, weil der Kläger bei Antragstellung minderjährig gewesen sei.
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung bestätigt und die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Nach Art. 6 der
Ob diese Voraussetzungen hier vorliegen, konnte offen bleiben. Denn das Bundesamt hat den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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