wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31.08.2004
BVerwG 1 C 25.03 -

Ausweisung eines Iraners nach Drogendelikten

Der 1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt, nach der die Voraussetzungen für eine zwingende Ausweisung vorliegen, wenn der Ausländer wegen mehrerer vorsätzlicher Rauschgiftdelikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden ist ( § 47 Abs. 1 Nr. 2 Ausländergesetz - AuslG -).

Der Entscheidung lag der Fall eines iranischen Staatsangehörigen zugrunde, der 1986 nach Deutschland gekommen und als Asylberechtigter anerkannt worden war. Nachdem er wegen Handeltreibens und Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden war, wies die Ausländerbehörde ihn aus, sah allerdings von einer Abschiebung in den Iran wegen der Asylberechtigung ab. Anstelle seiner Aufenthaltserlaubnis erhielt er nur noch eine räumlich beschränkte Duldung. Die Ausländerbehörde sah den Tatbestand für eine zwingende Ausweisung nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG als erfüllt an, wonach ein Ausländer auszuweisen ist, wenn er wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Sie ging ferner davon aus, dass wegen des besonderen Ausweisungsschutzes für den Kläger die zwingende Ausweisung kraft Gesetzes zur Regelausweisung herabgestuft ist, und bejahte das Vorliegen eines Regelfalles. Die Klage gegen die Ausweisung blieb in erster und zweiter Instanz erfolglos. Mit seiner Revision hat der Kläger u.a. geltend gemacht, die Vorinstanzen hätten zu Unrecht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG bejaht. Er sei nicht wegen einer, sondern wegen zweier Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden; ob die Strafen für die einzelnen Taten bei gesonderter Verurteilung für ihn als Ersttäter nicht jeweils zur Bewährung ausgesetzt worden wären, lasse sich nicht feststellen. Über seine Ausweisung hätte deshalb nicht ohne eine behördliche Ermessensausübung entschieden werden dürfen.

Dem ist das Bundesverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen nicht gefolgt. Nach Wortlaut und vor allem nach Sinn und Zweck der durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994 in das Ausländergesetz eingefügten Vorschrift genügt es, wenn wegen eines vorsätzlichen Rauschgiftdelikts rechtskräftig eine Freiheitsstrafe verhängt und deren Vollstreckung tatsächlich nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Auf die Gründe für die Nichtaussetzung zur Bewährung kommt es grundsätzlich ebensowenig an wie auf die hypothetische Frage, ob bei einer Einzelverurteilung wegen eines der Rauschgiftdelikte die Strafe jeweils zur Bewährung ausgesetzt worden wäre. Dies gilt angesichts der vom Gesetzgeber bezweckten wirksameren Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität jedenfalls dann, wenn es sich – wie im Falle des Klägers – bei der weiteren mit der Gesamtfreiheitsstrafe abgeurteilten Tat ebenfalls um ein Rauschgiftdelikt handelt. Da die Ausweisungsverfügung auch sonst im Ergebnis rechtlich nicht zu beanstanden war, ist die Revision des Klägers zurückgewiesen worden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin
Quelle: Pressemitteilung Nr. 53/04 des BVerwG vom 31.08.2004

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_BVerwG-1-C-2503_Ausweisung-eines-Iraners-nach-Drogendelikten.news1589.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 1589 Dokument-Nr. 1589

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.