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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschied, dass ein Kleinkind eine kraft Abstammung durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit verliert, wenn der deutsche "Scheinvater", der die Vaterschaft zunächst anerkannt hatte, diese erfolgreich anficht, sofern es dadurch nicht staatenlos wird. Die Regelungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes und des Bürgerlichen Rechts, aus denen dieser Verlust nach allgemeiner Rechtsüberzeugung abgeleitet wird, stehen bei verfassungskonformer Auslegung im Einklang mit dem Grundgesetz.
Die 2004 in Deutschland geborene Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens begehrt die Feststellung, deutsche
Die Klage wurde in den Vorinstanzen abgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidungen. Die
Auf die Vaterschaftsanfechtung des "Scheinvaters" ist nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 übertragbar, mit der das Gericht die eingriffsintensiveren Regelungen zur Anfechtung der Vaterschaft durch Behörden für nichtig erklärt hat. Gegen den mit dem Verlust der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2018
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 25813
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