kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Einführung eines Emissionshandelssystems durch das am 15. Juli 2004 in Kraft getretene Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG – mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Zweck des Gesetzes ist es, durch eine kosteneffiziente Verringerung von Kohlendioxid-Emissionen zum weltweiten Klimaschutz beizutragen. Zu diesem Zweck werden die Betreiber bestimmter industrieller Anlagen verpflichtet, ihnen zugeteilte oder von ihnen zuerworbene Berechtigungen (Zertifikate) über die Befugnis zur Emission von Treibhausgasen in der Anzahl an das Umweltbundesamt abzugeben, die den Emissionen ihrer Anlagen im vorangegangenen Kalenderjahr entspricht. Diese Emissionen müssen die Betreiber nach bestimmten Maßgaben ermitteln und darüber der zuständigen Behörde berichten. Durch eine wachsende Verknappung der Berechtigungen soll die Reduzierung der Treibhausgase erreicht werden.
Die Klägerin – ein Unternehmen der Zementindustrie – wandte sich gegen ihre Pflichten nach dem TEHG. Sie rügte, dass durch die Einführung des Emissionshandelssystems in den immissionsschutzrechtlich genehmigten Bestand ihrer Anlage eingegriffen und sie dadurch in ihrem Eigentumsrecht und ihrer Berufsfreiheit verletzt werde. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen.
Die Sprungrevision hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Es hat die durch Gemeinschaftsrecht vorgegebene grundlegende Entscheidung für die Einführung des Emissionshandelssystems am Maßstab europäischer Grundrechte geprüft. Diese Prüfung ergebe, dass weder in den europarechtlich geltenden Eigentumsschutz noch in die ebenfalls europarechtlich gewährleistete Berufsfreiheit unverhältnismäßig eingegriffen werde. Soweit das TEHG eigenständigen nationalen Regelungsgehalt habe, sei auch kein Verstoß gegen Bestimmungen des Grundgesetzes erkennbar; insbesondere seien die im TEHG getroffenen Zuständigkeitsregeln mit den verfassungsrechtlichen Kompetenzbestimmungen vereinbar. Soweit die Klägerin eine unzumutbare Benachteiligung der Zementindustrie bei der Zuteilung der Berechtigungen rüge, greife sie der Sache nach Vorschriften des Zuteilungsgesetzes 2007 an, deren rechtliche Beurteilung keinen Einfluss auf den Bestand ihrer Pflichten nach dem TEHG hätten. Allein diese Pflichten seien Gegenstand ihrer Klage.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 39/2005 des BVerwG vom 30.06.2005
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_7-C-2604_Einfuehrung-des-Treibhausgasemissionshandels-ist-rechtens~N676
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 676
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.