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Die Anerkennung einer Umweltvereinigung auch als Naturschutzvereinigung setzt voraus, dass nach dem satzungsgemäßen Aufgabenbereich der Vereinigung die Förderung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege überwiegt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Auf seinen Antrag erkannte das Umweltbundesamt den Kläger zwar als Umweltvereinigung an, lehnte die
Auf die Berufung des Klägers verpflichtete das Oberverwaltungsgericht die Beklagte, ihn als
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts geändert. Der Kläger hat keinen Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2022
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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