wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.06.2006
7 C 11.05 -

Eigentümer können gegen die Zulassung eines Braunkohlentagebaus klagen - sie müssen nicht erst die Enteignung abwarten

Bereits gegen den Rahmenbetriebsplan kann geklagt werden

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Eigentümer von Grundstücken, die für einen Braunkohlentagebau in Anspruch genommen werden sollen, schon gegen die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans klagen können, der diesen Tagebau zum Gegenstand hat.

Der Kläger wandte sich gegen einen Bescheid, durch den das beklagte Bergamt einen bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan des beigeladenen Bergbauunternehmens zugelassen hat. Der Rahmenbetriebsplan hat den Braunkohlentagebau Garzweiler im Zeitraum von 2001 bis 2045 zum Gegenstand. Er sieht unter anderem vor, dass der gesamte Heimatort des Klägers und damit auch dessen Hausgrundstück für den Braunkohlentagebau in Anspruch genommen werden. Das Grundstück des Klägers soll voraussichtlich im Jahre 2017 abgebaggert werden. Seine Klage wurde mit der Begründung abgewiesen, er werde durch den Rahmenbetriebsplan noch nicht in eigenen Rechten verletzt. Dass sein Heimatort und damit auch sein Grundstück für den Tagebau nicht in Anspruch genommen werden dürften, könne er erst gegenüber seiner späteren bergrechtlichen Enteignung (der so genannten Grundabtretung) geltend machen. Mit seiner Revision machte der Kläger geltend, zum Zeitpunkt der Grundabtretung seien durch den herangerückten Tagebau und die bereits weitgehend abgeschlossene (freiwillige) Umsiedlung des Ortes vollendete Tatsachen geschaffen und ein effektiver Rechtsschutz deshalb nicht mehr möglich.

Das Bundesverwaltungsgericht gab der Revision statt: Das zuständige Bergamt habe schon bei der Zulassung des Rahmenbetriebsplans zu prüfen, ob öffentliche Interessen einer großflächigen Inanspruchnahme von Grundstücken für den Tagebau entgegenstehen. Die großflächige Inanspruchnahme von Grundstücken mit der Umsiedlung zahlreicher Menschen unter vollständiger Umgestaltung der Landschaft könne öffentlichen Interessen widersprechen, wenn das Abbauvorhaben nicht durch die Notwendigkeit gerechtfertigt sei, den dort anstehenden Bodenschatz zur Sicherung der Rohstoffversorgung abzubauen. Diese Prüfung diene gleichzeitig auch den Interessen des einzelnen Grundstückseigentümers, auf dessen Eigentum sonst zugegriffen werden müsste. Weil das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen von seinem abweichenden Standpunkt aus die Zulassung des Rahmenbetriebsplans nicht in der Sache auf Rechtsfehler nachgeprüft hat, verwies das Bundesverwaltungsgericht die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurück.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 37/06 des BVerwG vom 29.06.2006

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_7-C-1105_Eigentuemer-koennen-gegen-die-Zulassung-eines-Braunkohlentagebaus-klagen-sie-muessen-nicht-erst-die-Enteignung-abwarten~N2613

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 2613 Dokument-Nr. 2613

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.