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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Eigentümer von Grundstücken, die für einen Braunkohlentagebau in Anspruch genommen werden sollen, schon gegen die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans klagen können, der diesen Tagebau zum Gegenstand hat.
Der Kläger wandte sich gegen einen Bescheid, durch den das beklagte Bergamt einen bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan des beigeladenen Bergbauunternehmens zugelassen hat. Der Rahmenbetriebsplan hat den Braunkohlentagebau Garzweiler im Zeitraum von 2001 bis 2045 zum Gegenstand. Er sieht unter anderem vor, dass der gesamte Heimatort des Klägers und damit auch dessen Hausgrundstück für den Braunkohlentagebau in Anspruch genommen werden. Das
Das Bundesverwaltungsgericht gab der Revision statt: Das zuständige Bergamt habe schon bei der Zulassung des Rahmenbetriebsplans zu prüfen, ob öffentliche Interessen einer großflächigen Inanspruchnahme von Grundstücken für den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 37/06 des BVerwG vom 29.06.2006
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Dokument-Nr. 2613
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