wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.05.2023
7 A 7.22 -

Klage gegen den Neubau der Staustufe Obernau (Main) erfolglos

Überschaubare Reduzierung der Wassermenge aufgrund der erforderlichen Neubaumaßnahme sind entschädigungslos hinzunehmen

Der Planfeststellungs­beschluss für den Neubau der Staustufe Obernau (Main) ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Der von der Eigentümerin sowie der Betreiberin und Stromvermarkterin eines an die bestehende Staustufe angegliederten Wasserkraftwerks angegriffene Planfeststellungsbeschluss sieht eine Neuerrichtung der Stauanlage vor, die nach mehr als 90 Jahren Betrieb erhebliche Abnutzungserscheinungen aufweist. Über eine Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlage soll die ökologische Durchgängigkeit des betroffenen Flussabschnitts verbessert werden.

Umweltverträglichkeitsprüfung nicht zu beanstanden

Dass in der Umweltverträglichkeitsprüfung die Auswirkungen des Vorhabens auf das globale Klima nicht thematisiert wurden, ist unschädlich, weil dies nach der maßgeblichen Fassung des UVPG nicht geboten war. Belange des globalen Klimaschutzes und der Sicherheit der Energieversorgung können die Klägerinnen auch nicht in der Abwägung als eigene Belange geltend machen. Im Schwerpunkt haben sie gerügt, dass sie durch den zu erwartenden mehrmonatigen Stillstand des Kraftwerks während der Bauzeit und auch dauerhaft wirtschaftliche Beeinträchtigungen erwarten, weil wegen der geplanten Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlage und anderer Veränderungen weniger Wasser zur Stromherstellung zur Verfügung stehen wird.

BVerwG sieht keine beachtlichen Abwägungsfehler

Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit keinen beachtlichen Abwägungsfehler gesehen. In der Abwägung sind die wesentlichen Beeinträchtigungen der Klägerinnen auch in Bezug auf ein bestehendes wasserrechtliches Altrecht gesehen worden und in die Entscheidung mit dem gebotenen Gewicht eingegangen. Aus der Gesamtschau des wasserrechtlichen Altrechts und der zwischen den Beteiligten geltenden Vereinbarungen ergibt sich, dass die Klägerinnen eine überschaubare Reduzierung der Wassermenge aufgrund der erforderlichen Neubaumaßnahme entschädigungslos hinzunehmen haben. Ins Gewicht fällt dabei auch das gesetzlich vorgegebene Bewirtschaftungsziel für das Gewässer, welches die Durchgängigkeit für Fische verlangt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2023
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_7-A-722_Klage-gegen-den-Neubau-der-Staustufe-Obernau-Main-erfolglos~N32946

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32946 Dokument-Nr. 32946

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.